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H A U S O R D N U N G
wenn möglich, im „Schulmodus“ zu führen. Die aufsichtführende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden. 8. Gefährliche Gegenstände wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Messer jeglicher Art, … werden nicht mitgeführt! Sollte...
http://www.gs-tagewerben.bildung-lsa.de/schulleben/hausordnung/#part1146

 



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