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Beschwerde- und Problembearbeitung
Verwaltungsakt vor, ist ein Widerspruch unzulässig. (aber: inhaltliche Überprüfung mittels Beschwerde) 5.3 Widerspruchsverfahren Nach Einlegung eines Widerspruchs prüft die Schule, ob sie dem Widerspruch abhilft. Abhilfe bedeutet, dass sie dem Antrag des Beschwerdeführers entspricht....
http://www.gs-tagewerben.bildung-lsa.de/problembearbeitung/#part1148

 



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