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Beschwerde- und Problembearbeitung
geklärt. Es wird ein ausführliches Gespräch geführt. Wenn keine Abhilfe der Beschwerde möglich war (Vereinbarungen, Maßnahmen kamen nicht zustande): Eltern wenden sich an Schulleiter (evtl. mit betroffener Lehrkraft) Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden...
http://www.gs-tagewerben.bildung-lsa.de/problembearbeitung/#part1148

 



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