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Beschwerde- und Problembearbeitung
Verwaltungsakt erforderlich (z. B Ordnungsmaßnahmen), dann ist dieser Erstbescheid immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen: „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift...
http://www.gs-tagewerben.bildung-lsa.de/problembearbeitung/#part1148

 



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