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Beschwerde- und Problembearbeitung
entspricht. Wurde die Erstentscheidung einer Schule nicht vom Schulleiter, sondern von einer Konferenz (z. B. Klassenkonferenz) getroffen, ist dieses Gremium für die Abhilfeprüfung/ Abhilfeentscheidung zuständig und muss möglichst in gleicher Besetzung wieder einberufen werden. ...

